Rechte der Natur: Vision & Realität

von Imke Horstmannshoff & Barbara Unmüßig

Die Idee, der Natur Eigenrechte zu verleihen, ist nicht ganz neu und knüpft an Grundfragen des menschlichen Verhältnisses zur Umwelt an. Weltweit ebenso wie in Deutschland sind diese Debatten heute in vollem Gange. Was sind ‘Rechte der Natur’, und wie lassen sich diese konkret umsetzen? Was bedeutet das für unser Naturverhältnis und für unsere Rechtssprechung, wo treten mögliche Konflikte und Spannungsverhältnisse auf?

Was sind ‘Rechte der Natur’?

Vertreter:innen der ‘Rechte der Natur’ (engl. “Rights of Nature”) setzen sich dafür ein, die Eigenrechte von Ökosystemen und nicht-menschlichen Einheiten wie Flüssen, Wäldern und anderen Teilen der natürlichen Mitwelt anzuerkennen bzw. ihnen diese zu "gewähren".

Im Vergleich zur bestehenden Umweltethik und Umweltgesetzgebung gehen die Rechte der Natur also einen Schritt weiter: Natur wird als Subjekt mit intrinsischem Wert und eigenen Rechten anerkannt. Rechte der Natur stellen die verbreitete anthropozentrische Weltsicht in Frage, die Menschen als von der Natur getrennt und Natur als Eigentum und Ressource betrachtet, die nach Belieben ausgebeutet werden kann und die es - wenn überhaupt - nur aufgrund ihres Nutzens für Menschen zu schützen gilt.

Nicht-menschliche Elemente selbst als Rechtspersonen und zum Beispiel Kläger:innen auftreten zu lassen soll angesichts imminenter ökologischer Katastrophen einen effektiveren rechtlichen Hebel bieten, um Umweltschädigungen und -zerstörungen zu verhindern.

Natur als Person behandeln?

...und sie vor Gericht ziehen lassen? Vielen erscheint das erst einmal abwegig. Doch historisch sind solche wegweisenden Veränderungen in der Rechtsprechung - wie die Abschaffung der Sklaverei oder das allgemeine Wahlrecht für Frauen - Zeitgenoss:innen immer zunächst utopisch erschienen. Und: Unternehmen oder gar Kleinkinder, die ebenfalls nicht ‘für sich selbst’ sprechen können, werden längst unhinterfragt als Rechtssubjekte anerkannt und vor Gericht vertreten. Warum nicht auch "Natur" oder natürliche Einheiten?

Christopher Stone, ein US-amerikanischer Rechtswissenschaftler, stellte diese Fragen bereits in den 1970er Jahren in seinem vielzitierten Aufsatz “Should Trees Have Standing?”. Den Status als Rechtsperson “natürlichen" Elementen zukommen zu lassen, würde - so das Argument - eine Symmetrie an Macht und Möglichkeiten herstellen, die im Recht aktuell nicht vorhanden ist. Entsprechende Initiativen blieben jedoch lange ohne großen Erfolg.

Aufwind für eine globale Bewegung

Seit den 2000er Jahren gewinnt die Debatte wieder an Aufwind, dieses Mal ausgehend von Lateinamerika: → Ecuador war im Jahr 2008 das erste Land weltweit, das der Natur per Verfassung Eigenrechte zugestand, → Bolivien folgte im Jahr 2010 mit eigenen Gesetzgebungen.

Jahrzehntelang hatten sich vor allem indigene Bewegungen und Politiker:innen in beiden Ländern dafür eingesetzt, die verbreitete Auffassung einer lebendigen Umwelt (‘Pachamama’, dt. “Mutter Erde”) und das Streben nach dem ‘Buen Vivir’ (‘Sumak kawsay’ oder “Gutes Leben”) in Verfassungen bzw. Rechtsprechungen einfließen zu lassen. Diese Konzepte gehen von einerganzheitlichen Weltsichtaus, in der Menschen als Teil der Natur angesehen werden und alles Lebendige miteinander verflochten ist.

Die aktuelle Bewegung und Debatte der Rechte der Natur beruht auf den Bemühungen progressiver Kräfte im Globalen Süden und auf indigenen Kosmologien, die mit ursprünglich westlichen Rechtskonzepten verknüpft werden.

Gut anderthalb Jahrzehnte später ist die Idee in vielen Fällen → reale Rechtspraxis, und → Akteur:innen auf der ganzen Weltsetzen sich auf unterschiedlichen Ebenen  für diese Idee ein - von lokalen Initiativen zum Schutz einzelner Ökosysteme bis hin zu transnationalen Organisationen wie der Global Alliance for the Rights of Nature (GARN). Diese schafft mit den internationalen Untersuchungskommissionen und der Inszenierung von Gerichtsprozessen (‘International Rights of Nature Tribunals’) einen Rahmen, um prominente Fälle auf Basis der Rechte der Natur und einer sogenannten “Earth Jurisprudence” (dt. ‘erd-basierten Rechtsprechung’) neu zu verhandeln und Betroffenen eine Stimme zu geben.

Konkrete Umsetzung

Wie genau werden Rechte der Natur in der Rechtsprechung verankert? Was genau sollte eigentlich als Rechtsperson anerkannt werden? Die konkrete Umsetzung  und Einbettung der Rechte der Natur ist Gegenstand von Debatten in Zivilgesellschaft, Politik und Forschung. Forderungen, Argumente und Problematiken hängen entscheidend von nationalen Gesetzgebungen, politischen Umständen und kulturellen Kontexten ab.

In → Deutschland  gibt es Bestrebungen, Gesetzestexte auf Länderebene im Sinne der Rechte der Natur zu verändern oder einzelnen Ökosystemen wie beispielsweise der Oder als Ganzes den Status als Rechtsperson zuzusprechen.

Rechte der Natur stehen dabei nicht nur im → Spannungsverhältnis  zu einer anthropozentrischen Weltsicht und wirtschaftlichen Interessen, sondern scheinbar auch zu anderen Rechtsprechungen wie → Eigentumsrechten und Menschenrechten. Und:

Um Rechte der Natur in einem (menschengemachten) System wirksam umsetzen zu können, braucht es sowohl Menschen, die diese Rechte einfordern und den politischen Willen, sie umzusetzen, als auch politische und rechtliche Systeme, in denen sie ihre Wirkkraft entfalten können.

Es braucht also Machtstrukturen, die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit von Gerichten erlauben, wahren und schützen.

Global wird die Situation in dieser Hinsicht immer kritischer: Vielerorts bedeutet umweltpolitisches Engagement Gefahr für Leib und Leben; Möglichkeiten, politische Forderungen zu äußern, werden immer mehr eingeschränkt, während Rechtsstaatlichkeit unter dem Druck vielfältiger Faktoren ins Wanken gerät.

 


Imke Horstmannshoff forscht, schreibt und ist aktiv für sozial-ökologischen Wandel in Europa. Sie arbeitet inhaltlich und strategisch zum Thema und koordiniert und moderiert Workshops sowie das Online-Dossier Rechte der Natur der Global Assembly. Mit einem Hintergrund in Cultural und Global Studies bereitet sie sich derzeit auf eine Promotion zu Rechten der Natur in Europa vor.

Barbara Unmüßig ist Politikwissenschaftlerin und Publizistin, und Mitbegründerin zahlreicher Netzwerke und Organisationen (Deutsches Institut für Menschenrechte, Forum Umwelt & Entwicklung, etc). Als Vorstandsmitglied der Heinrich-Böll-Stiftung prägte sie bis 2022 über zwei Jahrzehnte lang die internationale und feministische Arbeit der Stiftung.

 

Literatur und Links: